TIPPGEBER AUFGEPASST!
Kennen Sie jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?
Sichern Sie sich 10 % unserer Courtage als Tippgeber-Provision!
Wichtige Voraussetzungen:
- Zustimmung des Eigentümers: Sie haben das Einverständnis des Eigentümers / der Eigentümer, dass wir diese kontaktieren dürfen.
- Tippgeber-Provision: Sie erhalten die Provision, nachdem die Provisionszahlung vom Kunden und vom Verkäufer auf unserem Konto eingegangen ist. Wir zahlen Ihren Anteil dann, in der Regel, innerhalb von 7 Werktagen! Beachten Sie in jedem Fall, dass Sie selbst für die Endversteuerung der Provision verantwortlich sind!
- Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers (nur Freunde/ Bekannte sind provisionsberechtigt)
- Ihnen ist es standesamtlich untersagt, eine Tippgeberprovision zu erhalten (bspw: Rechtsanwälte, Steuerberater usw.)
- Die zum Verkauf stehende Immobilie/ das Grundstück ist uns noch nicht bekannt und wird nicht bereits öffentlich zum Verkauf angeboten
- Wir schließen mit dem Eigentümer einen Alleinauftrag ab (Eine vertragliche Regelung zur exklusiven Vermarktung)
- Wir haben die Immobilie/ das Grundstück erfolgreich vermittelt und die Provision ist bei uns eingegangen



